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20.2.2024

E-Rechnungssoftware wie Billit zu 120 % absetzbar

Die Belgische Abgeordnetenkammer hat jüngst eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Unternehmen einen Steuervorteil ermöglicht, wenn sie auf E-Rechnungen umstellen. Unternehmen können einen temporär erhöhten Kostenabzug von 120 % geltend machen, wenn ihnen Kosten für eine Rechnungssoftware oder Beratung als Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht entstehen.

2 min Lesezeit
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E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2026

Ab 1. Januar 2026 sind alle belgischen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Das bedeutet, dass sie Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format über das Peppol-Netzwerk an andere Unternehmen senden und empfangen müssen. Am einfachsten erfolgt dies mit einer speziellen Software für E-Rechnungen wie Billit.

120 % Kostenabzug

Insbesondere KMU werden in ein (neues) Softwarepaket investieren müssen. Um den Übergang zu erleichtern, bietet die belgische Regierung jeder Einzelunternehmung und jedem KMU einen Kostenabzug von 120 % in der Einkommenssteuer für strukturierte elektronische Rechnungsstellung.

Für größere Unternehmen gilt dasselbe Prinzip, allerdings in Form eines Investitionsabzugs.

Konkret sind die absetzbaren Kosten die Abonnementgebühren für E-Rechnungssoftware sowie Beratungskosten zur E-Rechnungsstellung.

Die Maßnahme gilt also sowohl für eine Billit-Lizenz als auch für eine Beratungssitzung mit einem unserer Experten.

Die Maßnahme gilt für den Besteuerungszeitraum 2024 bis 2027. Um best möglich von dieser Regel profitieren zu können, sollten Sie also am besten früh damit anfangen.

Erste Schritte mit E-Rechnungen

Haben Sie Fragen über die Auswirkungen der E-Rechnungspflicht auf Ihr Unternehmen oder möchten Sie wissen, wie Sie die Umstellung am besten in die Wege leiten?

Nehmen Sie aneinem kostenlosen Webinar von Billit teil oder vereinbaren Sie einen Termin für einen Besuch unserer Berater bei Ihnen für maßgeschneiderte Beratung.

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