Mithilfe der BillSync-Anwendung können Sie Billit mit Buchhaltungsprogrammen, die Rechnungen aus einem Ordner auf Ihrem Computer oder Server importieren, verknüpfen. Über die Verknüpfung können Sie die Akten Ihrer Mandanten zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt in die Buchhaltungssoftware importieren. UBL-Rechnungen werden von Ihrer Buchhaltungssoftware korrekt importiert und können daher einfach verarbeitet werden. Wenn Ihre Mandanten ihr Bankkonto über Billbank oder KBC mit Billit verknüpft haben, können Sie auch CODA-Dateien aus ihren Akten zu Ihrem Server oder Ihrer Buchhaltungssoftware (sofern Ihre Buchhaltungssoftware dies unterstützt) exportieren lassen.
Sobald BillSync verbunden ist, finden Sie die Einstellungen in der Billit-Plattform unter Einstellungen > Integrationen > BillSync. Oben auf der Seite prüfen Sie den Zustand der Installation:
Die Seite gibt es auf zwei Ebenen: die Buchhalteransicht mit den kanzleiweiten Einstellungen und die Professional-Ansicht mit den Einstellungen einer einzelnen Mandantenakte.
Öffnen Sie Einstellungen > Integrationen > BillSync auf Kanzleiebene. Diese Einstellungen dienen als Standardwerte: Jede neue Mandantenakte übernimmt sie, wenn sie mit BillSync verbunden wird. Die Seite enthält die Registerkarten „Allgemeine Einstellungen“, „Erweiterte Einstellungen“, „ExpertM“, „Adsolut“ und „Wings“.
Allgemeine Einstellungen (allgemeines Buchhaltungsverhalten):
Erweiterte Einstellungen (Export und Organisation der Dateien):
Die Registerkarten „ExpertM“, „Adsolut“ und „Wings“ enthalten die Verbindung zur Buchhaltungssoftware selbst. Die Datenbankverbindungen für Expert/M und Adsolut werden in den Artikeln zur bidirektionalen Verbindung beschrieben.
Sie können dieselbe Seite auch aus einer bestimmten Mandantenakte heraus öffnen. Sie zeigt dieselben Registerkarten, aber Ihre Änderungen gelten nur für diese Mandantenakte und haben Vorrang vor den Kanzleistandards. Zusätzlich gibt es einige aktenspezifische Optionen:
Mit der Schaltfläche „Zu den globalen BillSync-Einstellungen“ kehren Sie zur kanzleiweiten Buchhalteransicht zurück.