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GoBD einfach erklärt: Was kleine Betriebe und Selbstständige jetzt wissen sollten

Was bedeutet die GoBD für Kleinbetriebe wirklich? Was ist seit 2025 neu – und was passiert, wenn man Belege einfach wie bisher ablegt? Der Beitrag liefert klare Antworten und praxisnahe Lösungen für den Geschäftsalltag.

5 min Lesezeit
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GoBD einfach erklärt: Was kleine Betriebe und Selbstständige jetzt wissen sollten

Der Kopf ist beim nächsten Auftrag, die Hände voll mit Material, im Posteingang stapeln sich die Rechnungen – doch irgendwann stellt sich die Frage: Wie muss das eigentlich alles richtig abgelegt sein?

Denn: Selbst in kleinen Betrieben, bei Solo-Selbstständigen oder im Handwerk gelten klare Vorgaben dafür, wie geschäftliche Unterlagen gespeichert, sortiert und aufbewahrt werden müssen. Die sogenannte GoBD ist dabei zentral – ein Regelwerk, das vorschreibt, wie digitale Buchführung aussehen muss, damit sie vom Finanzamt akzeptiert wird. Und das betrifft längst nicht nur große Unternehmen. Auch wer alleine arbeitet, Rechnungen selbst schreibt und seine Belege digital speichert, sollte wissen, worauf es ankommt.

Zusätzlich gilt seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Ein deutliches Signal: Die Zeit ist reif, um Prozesse nachhaltig zu digitalisieren und zukunftssicher aufzustellen.

Aber von Anfang an: Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, was die GoBD verlangt, welche Neuerungen seit 2025 gelten – und wie sich das Ganze schließlich einfach, sicher und ohne Zusatzaufwand umsetzen lässt.

Was ist die GoBD – und für wen gilt sie?

Die GoBD steht für: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Klingt sperrig – bedeutet aber ganz einfach: Wer geschäftlich tätig ist und Rechnungen digital erstellt oder Belege speichert, muss das nachvollziehbar, sicher und fälschungssicher tun.

Das gilt auch für:

  • Handwerksbetriebe
  • Solo-Selbstständige
  • Kleinunternehmen
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler

Kurz: Für alle, die geschäftliche Einnahmen und Ausgaben dokumentieren – unabhängig von Umsatz oder Rechtsform.

Warum ist die GoBD wichtig?

Das Finanzamt prüft bei einer Betriebsprüfung nicht nur, ob Belege vorhanden sind, sondern auch, wie sie gespeichert, bearbeitet und archiviert wurden.

Wenn Unterlagen fehlen, nachträglich geändert wurden oder nicht korrekt abgelegt sind, können Ausgaben gestrichen und Einnahmen geschätzt werden – was oft zu Nachzahlungen oder Konflikten führt.

Die wichtigsten GoBD-Vorgaben – verständlich erklärt

Damit geschäftliche Unterlagen bei einer Prüfung auch wirklich anerkannt werden, reicht es nicht, sie einfach nur irgendwo zu speichern. Die GoBD geben klare Regeln vor, wie digitale Buchhaltung organisiert sein muss, damit sie als ordnungsgemäß gilt – auch in kleinen Betrieben. Es geht dabei weniger um komplizierte Technik, sondern um klare Prinzipien, die sich mit einfachen Mitteln umsetzen lassen.

Die folgenden sechs Grundsätze sind dabei besonders wichtig:

 

1. Belege müssen vollständig sein

Alle Geschäftsvorgänge müssen vollständig dokumentiert werden – von der Quittung bis zur Ausgangsrechnung. Kein „sortieren nach Gefühl“, sondern lückenlose Erfassung.

 

2. Unveränderbarkeit ist Pflicht

Ein einmal gespeicherter Beleg darf nicht mehr heimlich verändert werden. Wenn etwas korrigiert werden muss, dann nachvollziehbar – z. B. mit neuer Version und Änderungsvermerk.

 

3. Ordnung und Auffindbarkeit

Belege müssen systematisch gespeichert und bei Bedarf schnell auffindbar sein – zum Beispiel nach Jahr, Kunde oder Vorgangsart. „Irgendwo auf dem Rechner“ genügt nicht.

 

4. Originalformat erhalten

Belege müssen im Originalformat aufbewahrt werden – ein PDF bleibt PDF, eine strukturierte E-Rechnung bleibt XML. Umwandlungen oder Screenshots sind nicht zulässig.

 

5. Verfahrensdokumentation

Es muss beschrieben werden, wie Rechnungen erstellt, bearbeitet und archiviert werden. Das kann knapp und einfach sein – Hauptsache nachvollziehbar.

 

6. Datenzugriff für das Finanzamt

Bei einer Prüfung muss die Buchhaltung maschinell auswertbar bereitgestellt werden – per Export oder sicherem Lesezugriff.

Typische Fehler – und wie sie vermieden werden

Viele Unternehmen – besonders kleinere Betriebe oder Selbstständige – gehen beim Umgang mit Rechnungen und Belegen noch recht pragmatisch vor. Das ist im Alltag oft praktisch, birgt aber rechtliche und organisatorische Risiken. Immer wieder zeigen sich dabei typische Schwachstellen in der Buchführungs- und Dokumentationspraxis:

  • Rechnungen werden in Word geschrieben und überschrieben
  • Belege liegen unsortiert in Papierform oder auf dem Desktop
  • Keine regelmäßige Datensicherung (Backup)
  • Belege werden nachträglich bearbeitet, ohne Kennzeichnung
  • Nur PDF gespeichert – strukturierte E-Rechnungsdatei fehlt
  • Keine Verfahrensdokumentation vorhanden

Solche Fehler sind verständlich, aber riskant. Doch dieses Risiko lässt sich einfach vermeiden.

GoBD Schritt für Schritt umsetzen

Die Umsetzung der GoBD muss kein Großprojekt sein. Mit klaren Routinen und den richtigen digitalen Hilfsmitteln lassen sich viele Anforderungen einfach und zuverlässig erfüllen.

 

1. Ordnerstruktur einführen

Führen Sie eine einheitliche digitale Ablage ein – zum Beispiel nach Jahr, Kunde oder Projekt.
Beispiel: 2025 > Kunden > Auftrag Müller > Rechnungen > 2025-04-18_Rechnung_1234.pdf
So finden Sie Belege schnell wieder und sorgen für klare, nachvollziehbare Strukturen.

 

2. Papierbelege digitalisieren

Scannen Sie Quittungen und handschriftliche Belege direkt nach Erhalt – idealerweise mit einer Scanner-App oder einem Multifunktionsgerät. Verwenden Sie einheitliche Dateinamen wie 2025-04-18_Mueller-Rechnung_1234.pdf.
Dadurch entsteht ein vollständiges, revisionssicheres digitales Archiv.

 

3. Backups regelmäßig sichern

Richten Sie ein automatisches Backup ein, das Ihre Daten mindestens einmal pro Woche sichert – lokal und zusätzlich in der Cloud. Die 3-2-1-Regel hilft dabei: drei Kopien, zwei Medientypen, eine Kopie extern.

Tipp: Lesen Sie dazu den Billit-Blogbeitrag Digitale Sicherheitskopien: Datensicherung für Unternehmen leicht gemacht.

 

4. Verfahrensdokumentation erstellen

Beschreiben Sie kurz, wie Rechnungen erstellt, gespeichert und gesichert werden.
Ein übersichtliches Dokument mit Angaben zu Software, Dateibenennung, Ablagestruktur und Sicherung genügt meist bereits.

 

5. Unveränderbarkeit sicherstellen

Rechnungen sollten im Format PDF/A gespeichert und – wenn vorhanden – zusammen mit der strukturierten E-Rechnungsdatei (zum Beispiel XML-Teil von XRechnung oder ZUGFeRD) aufbewahrt werden. Entscheidend ist, dass die Inhalte vollständig, lesbar und unverändert bleiben. Eine zusätzliche bildhafte Kopie ist nur dann erforderlich, wenn sie weiterführende Informationen enthält.

Bei Korrekturen empfiehlt es sich, stets eine neue Version der Datei anzulegen, anstatt das Original zu überschreiben. So bleiben Abläufe transparent und die Nachvollziehbarkeit jederzeit gewährleistet.

 

6. GoBD-fähige Software einsetzen

Nutzen Sie eine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware, die GoBD-konform arbeitet – etwa Billit.

Damit lassen sich viele der zuvor genannten Schritte digitalisieren und vereinfachen: Archivierung, Nummernkreise oder Exporte laufen automatisch und revisionssicher und GoBD-konform im Hintergrund.

 

7. Routinen festlegen

Planen Sie wöchentlich etwas Zeit ein, um Belege zu scannen, Ablagen zu prüfen und das Backup zu kontrollieren. So bleibt Ihre Buchführung stets aktuell, und Sie vermeiden Stress bei der nächsten Betriebsprüfung.

Was ist eigentlich eine XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide Begriffe stehen für sogenannte strukturierte elektronische Rechnungen – also Rechnungen, die nicht nur als PDF aussehen wie eine Rechnung, sondern auch zusätzliche Daten enthalten, die Maschinen lesen und automatisch verarbeiten können.

  • Die XRechnung ist das standardisierte Format der öffentlichen Verwaltung – vorgeschrieben zum Beispiel bei Aufträgen für Städte, Behörden oder Ministerien.
  • ZUGFeRD („Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“) ist ein etwas flexibleres Format, das ein lesbares PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten kombiniert – also ideal für Unternehmen, die sowohl Menschen als auch Software ansprechen wollen.

Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnungspflicht – entscheidend ist, dass sie strukturierte Daten enthalten, die vom Empfänger automatisch weiterverarbeitet werden können.

Seit dem 1. Januar 2025: E-Rechnung ist Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich.

Das heißt: Wer eine Rechnung an ein anderes Unternehmen stellt, muss diese in strukturierter Form übermitteln – zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD-Datei. PDF allein reicht nicht mehr aus.

Was sich konkret geändert hat:

  • Rechnungen im PDF-Format gelten nicht mehr als E-Rechnung
  • Die strukturierte E-Rechnungs-Datei (XML) muss archiviert werden – nicht nur die lesbare Darstellung
  • Word- oder Excel-Rechnungen sind nicht zulässig
  • Die GoBD wurde entsprechend angepasst: Bei Nutzung einer geeigneten Software ist keine zusätzliche PDF-Kopie nötig – wenn das System identische Rechnungen generieren kann
  • Der Zugriff für Prüfungen muss digital und maschinell erfolgen

Was bedeutet das für kleinere Unternehmen?

Die neuen Vorgaben betreffen alle, die Rechnungen schreiben – auch Einzelunternehmer, Kleinstbetriebe und Selbstständige, unabhängig von Umsatz, Branche oder technischer Ausstattung.

Wer weiterhin Word- oder Excel-Vorlagen nutzt, Rechnungen von Hand schreibt oder Belege einfach als PDF speichert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen seit 2025 nicht mehr. Solche Formate gelten nicht als strukturierte E-Rechnungen und werden bei einer Prüfung nicht anerkannt.

Auch das einfache Abheften von Papierbelegen oder das Sammeln von Quittungen im Schuhkarton reicht nicht mehr aus. Belege müssen digital strukturiert, revisionssicher und maschinell auswertbar archiviert sein.

Es zeigt sich: Jetzt ist der Zeitpunkt, um Prozesse zu prüfen und auf ein System umzustellen, das diese Anforderungen erfüllt - am besten automatisch.

Die einfache Lösung: GoBD-konform mit Billit

Billit ist eine Rechnungs- und Buchhaltungssoftware, die speziell für die Anforderungen kleiner Unternehmen, Solo-Selbstständiger und Handwerksbetriebe entwickelt wurde.

Die Plattform übernimmt Anforderungen der GoBD automatisch – und spart dabei nicht nur Zeit, sondern auch Risiken.

Mit Billit:

  • Erstellen Sie E-Rechnungen im gesetzlich vorgeschriebenen Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD)
  • Speichern Sie Belege revisionssicher und GoBD-konform
  • Archivieren Sie strukturierte Rechnungsdaten automatisch
  • Exportieren Sie alle Daten für Prüfungen auf Knopfdruck
  • Erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben seit 2025 – ohne Mehraufwand

Klingt gut? Testen Sie Billit jetzt kostenlos!

Wer richtig umsetzt, profitiert doppelt

Die GoBD mögen auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Belastung wirken – doch wer die Regeln kennt und sie praktisch umsetzt, gewinnt schnell an Klarheit und Struktur. Belege werden nicht nur rechtssicher abgelegt, sondern sind bei Bedarf sofort zur Hand. Die Buchhaltung wird nachvollziehbarer, transparenter – und oft deutlich schneller erledigt.

Auch die Pflicht zur elektronischen Rechnung seit 2025 bringt Vorteile: Medienbrüche entfallen, Abläufe lassen sich automatisieren, Daten gehen nicht mehr verloren. Kurz gesagt: Wer GoBD-konform arbeitet, arbeitet oft auch effizienter.

Mit einer Lösung wie Billit gelingt der Umstieg ohne Aufwand. Rechnungen werden automatisch im richtigen Format erstellt, Belege revisionssicher gespeichert und alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt - sodass mehr Zeit für das bleibt, was im Betrieb wirklich zählt.

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