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So organisieren Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit

Wie Sie Ihre Nebenselbstständigkeit digital strukturieren – rechtssicher, effizient und ohne Zettelchaos.

5 min Lesezeit
BIL Beitragsbild Mittelstand Digitale Transformation

So organisieren Sie digital Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit richtig

Ein kleiner Online-Shop, handwerkliche Aufträge nach Feierabend oder freiberufliche Beratung am Wochenende – viele Menschen starten ihre Selbstständigkeit neben dem Hauptberuf. Was zunächst mit Begeisterung und einem spontanen Kundenauftrag beginnt, wird jedoch schnell zur organisatorischen Herausforderung: zwei Rollen, zwei Verantwortungen, viele Pflichten.

Gerade in der Anfangsphase fehlt es häufig an Struktur. Einnahmen laufen über das private Konto, Rechnungen entstehen in Word, Belege landen irgendwo im E-Mail-Postfach. Doch mit dem ersten Steuerbescheid oder einer Nachfrage vom Finanzamt zeigt sich: Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist unternehmerisch relevant – und sollte genauso professionell organisiert sein.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie digitale Ordnung in Ihre Selbstständigkeit bringen – durch klare Trennung von privaten und geschäftlichen Abläufen. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Grundlagen kennen und erhalten konkrete Tipps zur Umsetzung – ohne viel Aufwand, aber mit großem Effekt.

Was heißt eigentlich „nebenberuflich selbstständig“?

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf selbstständig arbeiten – zum Beispiel als Texterin, Handwerker, Coach oder mit einem kleinen Online-Shop – gelten Sie steuerlich als nebenberuflich selbstständig. Entscheidend ist, dass Ihre selbstständige Tätigkeit nicht den Schwerpunkt Ihrer beruflichen Aktivität bildet.

„Nebenberuflich“ bedeutet: Sie arbeiten nicht in Vollzeit selbstständig, sondern ergänzend zu einer hauptberuflichen Tätigkeit – etwa im Angestelltenverhältnis, während des Studiums oder in Elternzeit. Als Richtwert gelten bis zu 20 Stunden pro Woche als unkritisch. Diese Einstufung ist relevant für Ihre Krankenversicherung, den Arbeitgeber (zum Beispiel bei Genehmigungspflicht) und das Finanzamt.

Je nach Art Ihrer Tätigkeit gelten unterschiedliche steuerliche Anforderungen. Freiberuflich oder gewerblich – beides ist möglich, bringt aber verschiedene Pflichten mit sich. In jedem Fall sind Sie auch nebenberuflich unternehmerisch tätig – mit klaren steuerlichen Konsequenzen.

Steuerliche Sonderregelungen für nebenberuflich Selbstständige

Erste Entwarnung: Als nebenberuflich Selbstständiger profitieren Sie in vielen Fällen von vereinfachten Regelungen – müssen aber dennoch bestimmte Pflichten erfüllen. Entscheidend ist zunächst, welche Art von Tätigkeit Sie ausüben:

  • Freiberuflich Tätige – etwa als Texterin, Grafikdesigner, Dozentin oder Heilpraktiker – müssen kein Gewerbe anmelden und sind in der Regel von der Gewerbesteuer befreit.
  • Gewerbliche Tätigkeiten – zum Beipsiel Onlinehandel, handwerkliche Aufträge oder Serviceleistungen – sind anmeldepflichtig beim Gewerbeamt. Ab einem Jahresgewinn von über 24.500 Euro wird Gewerbesteuer fällig (§ 11 Abs. 1 GewStG).

Ein Großteil der nebenberuflich Selbstständigen nutzt zudem zu Beginn die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese befreit Sie von der Pflicht, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen, sofern

  • Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und
  • im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreitet (Stand: 2025).

Diese Sonderregelungen erleichtern den Einstieg, befreien Sie jedoch nicht von grundlegenden Pflichten. Sie müssen auch als Kleinunternehmer Ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, eine Einkommensteuererklärung abgeben und Ihre Geschäftstätigkeit gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar machen – wie jedes andere Unternehmen auch.

Welche Pflichten gelten für das eigene Unternehmen

Sonderregelungen erleichtern zwar den Einstieg, befreien Sie jedoch nicht von den grundlegenden unternehmerischen Pflichten. Auch als Kleinunternehmer oder nebenberuflich Selbstständige sind Sie steuerlich voll verantwortlich.

Das bedeutet konkret:

  • Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig dokumentieren – meist im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben – inklusive der passenden Anlagen (zum Beispiel EÜR, G oder S).
  • Je nach Tätigkeit kann zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung erforderlich sein.
  • Auch ohne Umsatzsteuerpflicht müssen Sie korrekte Rechnungen mit allen Pflichtangaben erstellen (§ 14 UStG). Lesen Sie mehr dazu im Blog-Beitrag Ordnungsgemäße Rechnungen erstellen: Was kleine Unternehmen, Handwerker & Co. wissen müssen.
  • Ihre Unterlagen müssen GoBD-konform archiviert und 6 bis 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die GoBD sagen Ihnen nichts? Höchste Zeit den Blogbeitrag GoBD einfach erklärt: Was kleine Betriebe und Selbstständige jetzt wissen sollten zu lesen.
  • Und: Seit 2025 gilt in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen – auch für Kleinunternehmer.

Kurz gesagt: Auch wenn Ihre Selbstständigkeit nur nebenbei läuft, gelten die gleichen Grundregeln wie für jedes andere Unternehmen. Wer jedoch von Anfang an auf digitale Struktur setzt, arbeitet nicht nur effizienter – sondern erfüllt auch die gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen zuverlässig.

Digitale Trennung in der Praxis – was genau muss getrennt werden?

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Bereiche, in denen Sie private und geschäftliche Abläufe konsequent trennen sollten – und wie Sie diese Trennung mit einfachen digitalen Mitteln alltagstauglich gestalten.

1. Finanzen & Konten: Ein Konto, ein Zweck

Nutzen Sie ein eigenes Geschäftskonto für alle Zahlungen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit – auch dann, wenn Sie nur gelegentlich Rechnungen schreiben. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht zur Kontotrennung, doch nur so lassen sich geschäftliche und private Zahlungen eindeutig zuordnen – eine Voraussetzung, um zum Beispiel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung korrekt zu erstellen und den GoBD-Vorgaben zu entsprechen.

Ein weiterer Vorteil: Mit einem getrennten Konto behalten Sie Ihre Umsätze aus der Selbstständigkeit besser im Blick– und erkennen frühzeitig, wenn Sie die Grenzen der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) überschreiten könnten.

Wichtig:

  • Keine privaten Ausgaben über das Geschäftskonto – und umgekehrt.
  • Achten Sie darauf, Zahlungen ausschließlich über geschäftliche Wege abzuwickeln, etwa auch bei PayPal (zum Beispiel PayPal Business nutzen) oder Stripe.
  • Auch bei Barzahlungen gilt: Quittungen und Zuordnung müssen klar sein. Zusätzlich sollten Sie eine eigene Geschäftskasse führen – am besten mit einem einfachen Kassenbuch oder einer digitalen Kassenfunktion.

Tipp: Eine saubere Trennung erleichtert Ihre Buchhaltung und schützt Sie im Zweifel bei Rückfragen des Finanzamts. Viele Banken bieten Geschäftskonten speziell für Solo-Selbstständige – oft mit direkter Anbindung an Buchhaltungstools wie Billit.

2. Belege & Dokumente: Digital erfassen statt Zettelwirtschaft

Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen konsequent digital. Das spart nicht nur Platz, sondern ist auch Voraussetzung für eine GoBD-konforme Buchführung – also eine nachvollziehbare, vollständige und revisionssichere Dokumentation.

  • Nutzen Sie eine App oder ein Buchhaltungsprogramm, um Belege sofort zu fotografieren oder hochzuladen.
  • Legen Sie eine klare Ordnerstruktur in der Cloud an – und achten Sie darauf, geschäftliche Belege strikt getrennt von privaten Dokumenten abzulegen, damit sie jederzeit eindeutig zuzuordnen sind.
  • Beschriften Sie Dateien sinnvoll („Rechnung_KundeXY_2025-04-12.pdf“), um Ordnung zu halten und Suchaufwand zu vermeiden.

Tipp: Rechnungen – ob als PDF oder strukturierte E-Rechnung (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) – sollten unverändert im Originalformat gespeichert werden. So erfüllen Sie die Anforderungen der GoBD und sind auch bei einer Prüfung auf der sicheren Seite. Weitere Hinweise zur rechtssicheren und praktischen Belegarchivierung finden Sie im Blog-Beitrag Dokumente richtig digitalisieren: So schaffen kleine Unternehmen Ordnung und Effizienz.

3. Backup & Datensicherheit: Wohin mit den Daten – und wie schützen?

Sie wissen nun, wie Sie geschäftliche Dokumente digital und nachvollziehbar ablegen sollten. Aber genauso wichtig ist die Frage, wo Sie diese Daten speichern – und wie gut sie dort geschützt sind. Denn sobald Sie personenbezogene oder sensible Geschäftsdaten verarbeiten – etwa Kundennamen, Rechnungsbeträge oder Bankverbindungen – greifen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Diese schreibt vor, dass geschäftlich gespeicherte Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff und Manipulation geschützt werden müssen. Das betrifft nicht nur Ihre Backup-Strategie, sondern auch die Wahl der Speicherorte.

Das heißt für Sie konkret:

  • Speichern Sie Ihre Geschäftsdaten getrennt von privaten Dateien – am besten in einem eigenen Cloud-Bereich, einem geschäftlichen Benutzerprofil oder einem separaten Gerät.
  • Verwenden Sie ausschließlich Dienste, die DSGVO-konform arbeiten – idealerweise mit Serverstandort in der EU.
  • Richten Sie automatisierte Backups ein – sowohl lokal (zum Beispiel auf externer Festplatte) als auch in der Cloud.
  • Verschlüsseln Sie sensible Daten – vor allem bei Kundenlisten, Rechnungen oder Bankverbindungen.
  • Sichern Sie alle Endgeräte mit starken Passwörtern oder Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Tipp: Tools wie Billit speichern Ihre Rechnungen automatisch revisionssicher und verschlüsselt in der Cloud – inklusive Zugriffsschutz. So erfüllen Sie nicht nur steuerliche Pflichten, sondern auch die DSGVO-Vorgaben mit minimalem Aufwand.

4. Kommunikation & Identitäten: Klare Trennung – auch im Posteingang

Nutzen Sie eine eigene geschäftliche E-Mail-Adresse, zum Beispiel vorname@meinbusiness.de, statt Kundennachrichten und Systemmails mit Ihrem privaten Postfach zu vermischen. Das wirkt nicht nur professioneller, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Kommunikation jederzeit nachvollziehbar und zuordenbar bleibt – ein wichtiger Aspekt bei der Erfüllung steuerlicher Dokumentationspflichten und datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp lassen sich geschäftlich nutzen – idealerweise über WhatsApp Business oder einen getrennten Account.

Falls Sie geschäftlich telefonieren: Verwenden Sie eine zweite SIM-Karte oder eine separate Nummer über Apps wie Satellite.

Trennen Sie auch Ihre Kalender: Geschäftliche Termine, Fristen oder Rechnungszyklen sollten nicht zwischen Geburtstagen und Privatem untergehen.

Tipp: Wer systematisch arbeitet, kann zum Beispiel Mahnfristen, Steuertermine und Abgabefristen direkt im Business-Kalender mit Erinnerungsfunktion hinterlegen – das spart Nerven und sorgt für fristgerechte Abläufe.

5. Tools & Software: Klare Trennung im digitalen Arbeitsalltag

Nicht nur Ihre Dokumente, auch Ihre digitale Arbeitsumgebung sollte klar zwischen Privat und Geschäftlich unterscheiden. Denn im Geschäftsalltag gilt: Was steuerlich relevant ist, muss nachvollziehbar getrennt und dauerhaft auffindbar sein – das lässt sich nur mit einer durchdachten Tool-Struktur umsetzen.

  • Nutzen Sie separate Accounts für geschäftliche Softwarelösungen – etwa für Cloud-Speicher, Buchhaltung oder Kommunikation.
  • Arbeiten Sie mit klar benannten Ordnern und Projektstrukturen, damit Unterlagen eindeutig zugeordnet werden können.
  • Vermeiden Sie Mischbetrieb: Geschäftliche Logins, Dateien oder Browserdaten sollten nicht in privaten Profilen gespeichert werden.
  • Wenn möglich, richten Sie ein eigenes Benutzerprofil oder sogar ein separates Gerät für Ihre Selbstständigkeit ein.

Tipp: Viele Tools für Solo-Selbstständige sind auf steuerliche Anforderungen abgestimmt – z. B. mit DATEV-Export, EÜR-Berichten oder GoBD-konformer Datenhaltung. Wer von Anfang an mit professionellen Lösungen arbeitet, kann seine steuerlichen Pflichten einfacher und fehlerfreier erfüllen.

Keine Trennung zwischen privat und geschäftlich – aber umso wichtiger: E-Rechnungen

Als Privatperson bekommen Sie keine E-Rechnungen – als Unternehmer hingegen schon. Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer:innen, müssen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können – zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD-Datei. Dafür braucht es ein entsprechendes Tool, denn solche Rechnungen können nicht einfach als PDF angezeigt werden, sondern sind maschinenlesbar aufgebaut. Ohne passende Software wird die E-Rechnung nur als kryptischer Code angezeigt.

Eine Pflicht zum Versand von E-Rechnungen besteht derzeit nur bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (ab 250 Euro). Für alle anderen Geschäftskunden reicht noch eine normale Rechnung – noch. Denn ab 2028 müssen wirklich alle Unternehmen, die an andere Unternehmen (B2B) fakturieren, E-Rechnungen im strukturierten Format verschicken - auch nebenberuflich Selbstständige. Einfache PDFs oder Word-Dateien sind dann nicht mehr zulässig.

Die Konsequenz: Wer geschäftlich Rechnungen schreibt oder empfängt, kommt um E-Rechnungen nicht herum. Die Frage ist nicht ob, sondern wie Sie sich darauf vorbereiten. Tools wie Billit nehmen Ihnen die technische Komplexität ab: Sie empfangen, erstellen und archivieren E-Rechnungen automatisch GoBD-konform – inklusive Peppol-Anbindung (für den sicheren Versand an Behörden und Unternehmen) und DATEV-Export (für den Datentransfer an Ihre Steuerberatung). So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern digitalisieren Ihre Buchhaltung gleich mit.

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