20.2.2024

Erhöhter Kostenabzug von 120 % für E-Rechnungssoftware

Die belgische Abgeordnetenkammer hat jüngst eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Unternehmen einen Steuervorteil ermöglicht, wenn sie auf E-Rechnungen umstellen. Unternehmen können einen temporär erhöhten Kostenabzug von 120 % geltend machen, wenn ihnen Kosten für eine Rechnungssoftware oder Beratung als Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht entstehen.  

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E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2026

Ab 1. Januar 2026 sind alle belgischen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe verpflichtet, E-Rechnungen zu verwenden. Dies bedeutet, dass sie in einem strukturierten Format ausgestellte E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk an andere Unternehmen versenden und solche auch empfangen können müssen. Am einfachsten erfolgt dies mit einer speziellen Software für E-Rechnungen wie Billit.

120 % Kostenabzug

Insbesondere KMU werden in (neue) Software investieren müssen. Um die Umstellung zu beschleunigen, hat die belgische Regierung nun beschlossen, dass alle Einzelunternehmen und KMU einen Kostenabzug von 120 % in Bezug auf E-Rechnungen in der Einkommenssteuer geltend machen können. Für größere Unternehmen gilt dasselbe Prinzip, allerdings in Form eines Investitionsabzugsbetrags. Konkret handelt es sich dabei umAbonnements- oder Beratungskosten für E-Rechnungssoftwarewie persönliche Beratung. Die Maßnahme gilt für den Besteuerungszeitraum2024 bis 2027.. Um bestmöglich von dieser Regel profitieren zu können, sollten Sie alsoam besten früh damit anfangen.

Erste Schritte mit E-Rechnungen

Haben Sie Fragen über die Auswirkungen der E-Rechnungspflicht auf Ihr Unternehmen oder möchten Sie wissen, wie Sie die Umstellung am besten in die Wege leiten?

Nehmen Sie aneinem kostenlosen Webinar von Billit teil oder vereinbaren Sie einen Termin für einen Besuch unserer Berater bei Ihnen fürmaßgeschneiderte Beratung..


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