Am 22. März hat der deutsche Bundesrat dem Kompromissvorschlag zum sogenannten Wachstumschancengesetz zugestimmt. Dadurch ist in Deutschland der Weg nun frei für die allmähliche Einführung der E-Rechnungspflicht. Ab Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen für B2B-Transaktionen E-Rechnungen empfangen können.
Mit der Entscheidung, E-Rechnungen zur Pflicht zu machen, folgt Deutschland dem Vorbild von unter anderem Italien, Frankreich, Polen und Belgien. Die Verbindlichkeit dieses Verfahrens gilt als Wendepunkt in der deutschen Steuergesetzgebung. Der Staat betrachtet die E-Rechnung nämlich als mächtige Waffe im Kampf gegen Steuerbetrug, weil sie eine direkte Kontrolle des Vorsteuerabzugs ermöglicht.
Aber auch für die Unternehmen hat die E-Rechnung einen großen Vorteil: Durch die Automatisierung betrieblicher Abläufe können sie ihre Wettbewerbsstellung verbessern.
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Um Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich an die neuen Vorschriften anzupassen, wird die Verpflichtung zur E-Rechnung schrittweise eingeführt:
Nachstehendes Schema bietet einen Überblick:
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