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Registerbuch

Als Werkstattbetreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Register anzulegen, in dem Sie festhalten, welche Fahrzeuge in Ihrer Werkstatt ein- und ausgehen. Dank Billit kann man das heute auch komplett digital erledigen.

Nach dem Ausgang eines Fahrzeugs fügen Sie der Registrierung einfach die Rechnungsnummer hinzu. So haben Sie jederzeit einen Überblick über die Fahrzeuge in Ihrer Werkstatt und erfüllen das Rundschreiben 2018/C/47 zum Mehrwertsteuerregister für Motorfahrzeuge.

  • Häufig gestellte Fragen zum Registerbuch
    Down

    Q: Ich habe versehentlich einen neuen Eintrag hinzugefügt. Wie kann ich ihn löschen?

    A: Leider ist es rechtlich nicht zulässig, Einträge in einem Registerbuch zu löschen oder zu ändern. Wenn Sie bei der Eingabe einen Fehler gemacht haben, können Sie sie nicht mehr ändern.

    Wir empfehlen, nur dann zu bestätigen oder die Eingabetaste zu drücken, wenn Sie sicher sind, dass Sie alles richtig und vollständig eingegeben haben. Drücken Sie auch nicht zwischendurch die Eingabetaste: Dadurch wird das, was Sie gerade eingegeben haben, sofort in das Registerbuch eingetragen.