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Hilfeartikel

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Exportieren in die Buchhaltungssoftware

  • Automatisch exportieren (empfohlen)
    Down

    Klicken Sie im Menü auf 'Akten', wählen Sie eine Akte aus und klicken Sie danach in dem sich öffnenden Untermenü auf 'Integrationen'. Oben in diesem Fenster sehen Sie das Feld 'Standard-Dateieinstellungen'. Hier können Sie für jede Akte einstellen, wie schnell die Dateien an die Buchhaltungssoftware weitergeleitet werden.

    Über die Option 'Erweitert' können Sie gegebenenfalls eine andere Häufigkeit für die Einkaufs- und Verkaufsrechnungen wählen.

    Die verfügbaren Optionen sind:

    Option Beschreibung
    Nie Rechnungen werden nie automatisch exportiert. Der Export erfolgt ausschließlich manuell über 'Export' in der Akte.
    Rechnungsdatum bis einschließlich des vorigen Monats Rechnungen werden exportiert, sobald das Rechnungsdatum vor dem aktuellen Kalendermonat liegt, unabhängig vom Erstellungs- oder Importdatum. Der Export des vergangenen Monats erfolgt jeweils am ersten Tag des folgenden Monats.
    Rechnungsdatum älter als 10 Minuten Rechnungen werden alle 10 Minuten exportiert.
    Rechnungsdatum älter als 1 Tag Rechnungen werden exportiert, sobald das Rechnungsdatum älter als 1 Tag ist, unabhängig vom Erstellungs- oder Importdatum.
    Rechnungsdatum älter als 7 Tage (empfohlen) Rechnungen werden exportiert, sobald das Rechnungsdatum mehr als 7 Tage zurückliegt, unabhängig vom Erstellungs- oder Importdatum.

    Unter dem Dropdown-Menü mit den automatischen Exporteinstellungen finden Sie auch die folgenden Optionen:

    • 'Nur nach Zustimmung des Mandanten'
      Der Mandant muss über das Menü 'Buchhalter' angeben, wann die Dokumente exportiert werden dürfen. Der Buchhalter bzw. Steuerberater erhält diese Zustimmung per E-Mail.

    Nur Dokumente, die bereits vor der letzten Zustimmung verarbeitet wurden, können exportiert werden!

    • „In der Schnelleingabe vom Mandanten verarbeitete Rechnungen standardmäßig überprüfen“
      Die Dateien, die vom Mandanten über die Schnelleingabe hinzugefügt werden, bekommen im Buchhalterportal den Status 'Überprüfen'. Über 'Einkaufsbuch' und 'Verkaufsbuch' kann der Buchhalter bzw. Steuerberater diese Dateien in der Akte kontrollieren.

    Nur Dateien, deren Status nicht 'Überprüfen' ist, können exportiert werden!

    • 'Verkaufs-/Kaufrechnungen nach dem Export sperren'
      Die Bearbeitung dieser Dateien wird nach dem Export auf der Unternehmerplattform gesperrt.