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Hilfeartikel

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Optionen und Möglichkeiten für Rechnungen

  • Verfügbare Umsatzsteuersätze für Einkaufsrechnungen (BE)
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    Dieser Hilfeartikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Umsatzsteuersätze, die Sie bei der Erstellung oder beim Importieren von Verkaufsrechnungen in Billit angeben können. Zu jedem Steuersatz finden Sie eine kurze Erläuterung, wann der Steuersatz gilt und wie Sie ihn beim Importieren oder bei der Erstellung von Verkaufsrechnungen anwenden können. 

    Sind Sie über einen bestimmten Steuersatz im Zweifel, möchten Sie alle Einzelheiten und/oder Ausnahmen im Zusammenhang mit einer bestimmten Regelung erfahren oder haben Sie Fragen dazu, wie Sie bestimmte Umsatzsteuersätze in Ihrer Buchhaltung verarbeiten können? Wenden Sie sich dann an Ihren Buchhalter oder Steuerberater; als Steuerexperte kann er Ihnen sicherlich weiterhelfen.

    • Inland 21 %-12 %-6 %

    Die Standardsteuersätze in Belgien. Wenn Sie diesen Satz wählen, werden automatisch 21 % angezeigt. Wenn Sie dennoch eine andere Option wie 12 % oder 6 % wünschen, können Sie dies in der Auftragszeile angeben.

    Wählen Sie unter „Umsatzsteuer“ den korrekten (oder gängigsten) Satz für Ihre Rechnung aus. Sie können auch einen Standard-Umsatzsteuersatz für einen Kunden festlegen.

    • Umsatzsteuer-Vertragspartner oder Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft

    Diese Regelung gilt für Bauleistungen (zu gewerblichen Zwecken), von Malerarbeiten bis zum Bau von Parkplätzen. In diesem Fall stellt der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung, aber muss der Kunde die Umsatzsteuer selbst ausweisen, die Umsatzsteuerschuldnerschaft wird also umgekehrt.

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „Vertragspartner“ aus. Der Umsatzsteuersatz ist jetzt für alle Auftragszeilen standardmäßig auf 0 % eingestellt. Sollte für eine Zeile dennoch ein anderer Umsatzsteuersatz gelten, können Sie den Prozentsatz in das Feld für die Umsatzsteuer dieser Zeile eintragen. Ihre Rechnung enthält die folgende (gesetzlich vorgeschriebene) Erklärung: „Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge-Verfahren): Wenn der Leistungsempfänger nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung dieser schriftlich widerspricht, wird davon ausgegangen, dass er anerkennt, dass er ein Steuerpflichtiger ist, der periodische Umsatzsteuererklärungen abgeben muss. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so haftet der Leistungsempfänger für die Zahlung von Steuern, Zinsen und Bußgeldern, die aufgrund dieser Bedingung fällig sind. Außer im Falle einer Absprache zwischen den Parteien ist der Dienstleister von der Haftung im Hinblick auf die im ersten Absatz bezeichnete Bedingung hinsichtlich der Eigenschaft des Leistungsempfängers befreit, wenn der Leistungsempfänger nicht schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erhebt.“ 

    • Sonstiges außerhalb der Umsatzsteuer

    Hierbei handelt es sich um Sachen, die nicht in die Umsatzsteuererklärung einbezogen werden müssen, wie beispielsweise zurückgenommenes Leergut.

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „Sonstiges ohne Umsatzsteuer“. Der Umsatzsteuersatz ist jetzt für alle Zeilen standardmäßig auf 0 % eingestellt. Sollte für eine Zeile dennoch ein anderer Umsatzsteuersatz gelten, können Sie den Prozentsatz in das Feld für die Umsatzsteuer dieser Zeile eintragen.

    • Innergemeinschaftliche Waren und Dienstleistungen

    Beim Verkauf einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung zwischen zwei umsatzsteuerpflichtigen Parteien in verschiedenen EU-Ländern kann die Lieferung unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit werden (im Falle von Waren) oder die Umsatzsteuer kann auf den Kunden verlagert werden (im Falle von Dienstleistungen).

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „Innergemeinschaftliche Waren“ oder „Innergemeinschaftliche Dienstleistungen“ aus. Der Umsatzsteuersatz ist jetzt für die gesamte Rechnung auf 0 % eingestellt. Ihre Rechnung enthält den Vermerk „Umsatzsteuer umgelegt“.

    • One Stop Shop (OSS)

    Möchten Sie als Unternehmer eine Rechnung von Billit an einen Privatkunden innerhalb der EU-Mitgliedstaaten senden? In diesem Fall müssen Sie die ausländische Umsatzsteuer berechnen, erklären und abführen.

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „OSS“ im Feld „Umsatzsteuer“. In der Auftragszeile können Sie den (ausländischen) Umsatzsteuersatz für diesen Auftrag eingeben.

    • Einfuhr-Ausfuhr

    Wenn Sie Waren außerhalb der EU liefern, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Die Bedingung ist jedoch, dass die Waren tatsächlich die EU verlassen.

    Wählen Sie „Einfuhr-Ausfuhr“ als Umsatzsteuersatz im Feld „Umsatzsteuer“ für die gesamte Rechnung. Der Umsatzsteuersatz für alle Auftragszeilen wird auf 0 % gesetzt. Ihre Rechnung wird mit dem Vermerk „Steuerbefreiter Umsatz – Ausfuhr“ versehen.

    • Margenregelung für Gebrauchtwaren

    Dank dieser Regelung müssen Sie als Verkäufer die Umsatzsteuer nur auf die Bruttogewinnspanne erheben und nicht auf den gesamten Betrag, den Ihr Kunde zu zahlen hat. Grundsätzlich sollten Sie die anfallende Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich berechnen, obwohl Ausnahmen möglich sind.

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „Margenregelung“ aus. Der Umsatzsteuersatz wird in diesem Fall auf 0 % eingestellt. Sie können den Betrag in den Teil, für den Sie keine Umsatzsteuer berechnen müssen, und den Teil, für den Sie Umsatzsteuer berechnen müssen, aufteilen und dann den korrekten Prozentsatz für diese Zeile angeben. Sie können dies aber auch insgesamt auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis abrechnen. Sie müssen allerdings den Überblick darüber behalten, welchen Umsatzsteuerbetrag Sie Ihrem Kunden noch in Rechnung stellen müssen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Buchhalter nach den Bedingungen für die Anwendung dieses Umsatzsteuersatzes.