Dank dieser Integration können Buchhalter die Mandantenakten ihrer Kunden ganz einfach mit DATEV verknüpfen. So werden Verkaufsrechnungen, Einkaufsrechnungen, Spesenbelege und Dokumente automatisch mit den richtigen Dokumenttypen, die Sie in den Integrationseinstellungen festlegen können, zu DATEV hochgeladen.
Gehen Sie zu Ihrem Buchhalterportal, öffnen Sie Einstellungen → Schnittstellen und klicken Sie in der DATEV-Kachel auf Verfügbar. Klicken Sie im nächsten Fenster auf Verbinden. Anschließend werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren DATEV-Zugangsdaten anzumelden.
Nachdem Sie sich im Buchhalterportal mit Ihren DATEV-Zugangsdaten verbunden haben, können Sie die Integration für bestimmte Mandantenakten installieren, die mit Ihrem Buchhalterportal verknüpft sind.
Hinweis: Aufgrund von Einschränkungen der API können neue Mandantenakten nur innerhalb von 11 Stunden nach einer erfolgreichen Anmeldung verknüpft werden. Nur die Mandantenakten, die zum Zeitpunkt der Verbindung bereits in DATEV vorhanden waren, können mit Billit verknüpft werden. Um neue Mandantenakten zu verknüpfen, entfernen Sie die DATEV-Integration im Buchhalterportal und installieren Sie sie erneut. Bereits verknüpfte Mandantenakten bleiben verknüpft, auch wenn die DATEV-Integration entfernt wird.
Nach dem Hinzufügen einer oder mehrerer Mandantenakten werden deren Name und das Ablaufdatum der Verknüpfung mit Billit im Fenster Schnittstellen → DATEV im Buchhalterportal angezeigt.