Papierrechnungen sind bis Ende 2025 noch gesetzeskonform. Ab dem 1. Januar 2026 sind sie für Transaktionen zwischen mehrwertsteuerpflichtigen belgischen Unternehmen nicht mehr gesetzeskonform. Papierrechnungen bleiben jedoch für Verkäufe oder Dienstleistungen an Privatpersonen gültig.
Sie können Ihrem Kunden auch weiterhin freiwillig eine Papierkopie der Rechnung senden, aber ab 2026 ist die strukturierte elektronische Rechnung die einzige Rechnung, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Wenn Sie Billit nutzen, können Sie ganz einfach eine Papierkopie Ihrer Rechnung ausdrucken.