Die Pflicht beginnt am 1.1.2026. Wenn Ihr Lieferant bis dahin nicht bereit ist, E-Rechnungen zu versenden, haben Sie grundsätzlich das Recht, die Rechnung abzulehnen. Geschäftlich ist das nicht immer selbstverständlich. Bitten Sie Ihren Lieferanten daher, sich an die Vorschriften zu halten. Ihr Lieferant riskiert Sanktionen.