Die E-Rechnungspflicht für B2B wird nicht verschoben. Das hat der FÖD Finanzen bestätigt. Es gibt jedoch eine Toleranzfrist in den ersten drei Monaten des Jahres 2026. Das bedeutet, dass der FÖD bis Ende März keine Geldbußen gegen Unternehmen verhängen wird, die nachweisen können, dass sie sich rechtzeitig und in angemessener Weise auf die Pflicht vorbereitet haben.
Sie müssen also nachweisen können, dass Sie rechtzeitig Schritte unternommen haben, um die Pflicht zu erfüllen.