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Hilfeartikel

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Optionen und Möglichkeiten für Rechnungen

  • Verfügbare MwSt.-Sätze für Ausgangsrechnungen (BE)
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    Dieser Hilfeartikel gibt einen Überblick über die verschiedenen MwSt.-Sätze, die Sie beim Erstellen oder Importieren von Ausgangsrechnungen in Billit angeben können. Zu jedem Satz finden Sie eine kurze Erläuterung, wann er gilt und wie Sie ihn beim Importieren oder Erstellen von Ausgangsrechnungen verwenden.

    Sind Sie bei einem bestimmten Satz unsicher, möchten Sie alle Einzelheiten und/oder Ausnahmen einer bestimmten Regelung kennen oder haben Sie Fragen zur Verarbeitung bestimmter MwSt.-Sätze in Ihrer Buchhaltung? Wenden Sie sich dann an Ihren Buchhalter; als Steuerexperte kann er Ihnen sicher weiterhelfen.

    • Inland 21 %-12 %-6 %

    Die Standardsätze in Belgien. Wenn Sie diesen Satz wählen, werden automatisch 21 % angegeben. Möchten Sie dennoch eine andere Option wie 12 oder 6 %, können Sie dies in der Auftragszeile angeben.

    Wählen Sie unter „MwSt.“ den korrekten (oder häufigsten) Satz für Ihre Rechnung. In der Kundenkarte können Sie für einen Kunden auch einen Standard-MwSt.-Satz festlegen.

    • MwSt.-Vertragspartner oder Umkehr der Steuerschuldnerschaft

    Diese Regelung gilt für Arbeiten an unbeweglichen Gütern (zu beruflichen Zwecken), von Malerarbeiten bis zum Anlegen von Parkplätzen. In diesem Fall stellt der Auftragnehmer keine MwSt. in Rechnung, sondern der Kunde muss die MwSt. selbst erklären; die Steuerschuldnerschaft wird also umgekehrt.

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „Vertragspartner“. Der MwSt.-Satz wird nun für alle Auftragszeilen standardmäßig auf 0 % gesetzt. Muss eine Zeile dennoch einem anderen MwSt.-Satz unterliegen, können Sie den Prozentsatz im Feld MwSt. dieser Zeile eingeben. Auf Ihrer Rechnung erscheint der folgende (gesetzlich vorgeschriebene) Vermerk: „Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Wenn der Leistungsempfänger nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung schriftlich widerspricht, wird davon ausgegangen, dass er anerkennt, ein Steuerpflichtiger zu sein, der zur Abgabe periodischer Erklärungen verpflichtet ist. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, haftet der Leistungsempfänger in Bezug auf diese Bedingung für die Zahlung der geschuldeten Steuer, Zinsen und Geldbußen. Außer bei Absprachen zwischen den Parteien ist der Dienstleister von der Haftung in Bezug auf die im ersten Absatz genannte Bedingung hinsichtlich der Eigenschaft des Leistungsempfängers befreit, wenn der Leistungsempfänger der Rechnung nicht schriftlich widerspricht.“

    • Sonstiges außerhalb der MwSt.

    Hierbei handelt es sich um Sachen, die nicht in die MwSt.-Erklärung aufgenommen werden müssen, wie zurückgenommenes Leergut.

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „Sonstiges außerhalb der MwSt.“. Der MwSt.-Satz wird nun für alle Zeilen standardmäßig auf 0 % gesetzt. Muss eine Zeile dennoch einem anderen MwSt.-Satz unterliegen, können Sie den Prozentsatz im Feld MwSt. dieser Zeile eingeben.

    • Innergemeinschaftliche Waren und Dienstleistungen

    Beim Verkauf einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung zwischen zwei mehrwertsteuerpflichtigen Parteien in verschiedenen EU-Ländern kann die Lieferung unter bestimmten Bedingungen von der MwSt. befreit werden (bei Waren) oder die MwSt. auf den Kunden verlagert werden (bei Dienstleistungen).

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „Innergemeinschaftliche Waren“ oder „Innergemeinschaftliche Dienstleistungen“. Der MwSt.-Satz wird nun für die gesamte Rechnung auf 0 % gesetzt. Auf Ihrer Rechnung erscheint der Vermerk „MwSt. verlagert“.

    • One Stop Shop (OSS)

    Möchten Sie als Unternehmer über Billit eine Rechnung an einen Privatkunden in einem EU-Mitgliedstaat senden? Dann müssen Sie ausländische MwSt. berechnen, erklären und abführen.

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung im Feld MwSt. „OSS“. In der Auftragszeile können Sie den (ausländischen) MwSt.-Satz für diesen Auftrag eingeben.

    • Import-Export

    Wenn Sie Waren außerhalb der EU liefern, müssen Sie keine MwSt. zahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Waren die EU tatsächlich verlassen.

    Wählen Sie im Feld MwSt. für die gesamte Rechnung Import-Export als MwSt.-Satz. Der MwSt.-Satz aller Auftragszeilen wird auf 0 % gesetzt. Auf Ihrer Rechnung erscheint der Vermerk „Steuerbefreiter Umsatz – Ausfuhr“.

    • Margenregelung für Gebrauchtwaren

    Dank dieser Regelung müssen Sie als Verkäufer die MwSt. nur auf die Bruttogewinnspanne berechnen und nicht auf den gesamten Betrag, den Ihr Kunde zahlen muss. Die geschuldete MwSt. müssen Sie grundsätzlich global pro Monat oder Quartal berechnen, wobei Ausnahmen möglich sind.

    Wählen Sie für die gesamte Rechnung „Margenregelung“. Der MwSt.-Satz wird dann auf 0 % gesetzt. Sie können den Betrag in den Teil, für den Sie keine MwSt. berechnen müssen, und den Teil, für den Sie MwSt. berechnen müssen, aufteilen und dann für diese Zeile den korrekten Prozentsatz angeben. Sie können dies aber auch global pro Monat oder Quartal verrechnen. Dann müssen Sie allerdings selbst festhalten, welcher MwSt.-Betrag Ihrem Kunden noch in Rechnung gestellt werden muss. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Buchhalter nach den Bedingungen für die Verwendung dieses Satzes.